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   LG Berlin, 08.07.2020 - 64 S 194/19   

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https://dejure.org/2020,29924
LG Berlin, 08.07.2020 - 64 S 194/19 (https://dejure.org/2020,29924)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.07.2020 - 64 S 194/19 (https://dejure.org/2020,29924)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - 64 S 194/19 (https://dejure.org/2020,29924)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 558 Abs 1 S 1 BGB, § 558a Abs 2 Nr 1 BGB, § 286 ZPO
    Mieterhöhungsverlangen auf Grundlage des Berliner Mietspiegels 2019: Vorhandensein eines "Bades mit Fenster"; Spanneneinordnung bei Zusammentreffen einer zusätzlichen Wärmedämmung bzw. einer modernen Heizanlage mit einem "neutralen" Energiekennwert; Addition einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berliner Mietspiegel: Energieausweis ist (meist) ausschlaggebend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berliner Mietenspiegel: Energieausweis ist (meist) ausschlaggebend! (IMR 2021, 1003)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 355/18

    Mieterhöhungsverlangen: Verfahrensförmlichkeiten als Teil der Klagebegründetheit;

    Auszug aus LG Berlin, 08.07.2020 - 64 S 194/19
    Vielmehr hat der Landesgesetzgeber nur nach dem "Stichtag" ausgebrachten Mieterhöhungsverlangen entgegen wirken wollen, ohne bereits erworbene Eigentumspositionen zu entziehen oder in schon zu deren Durchsetzung laufende Gerichtsverfahren einzugreifen (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.2020 - VIII ZR 355/18 - Rn. 70 ff. m.w.N. und Rn. 75 [juris]).
  • LG Berlin, 12.03.2020 - 67 S 274/19

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungsgemäßheit des im

    Auszug aus LG Berlin, 08.07.2020 - 64 S 194/19
    Die von der Zivilkammer 67 in ihrem Vorlagebeschluss vom 12.03.2020 vertretene Gesetzesauslegung (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 12.03.2020 - 67 S 274/19, GE 2020, 468 ff. [juris]) misst dem MietenWoG Bln eine echte Rückwirkung bei, die vorliegend zur Folge hätte, dass der Klägerin eine bereits zur Anwartschaft erstarkte Rechtsposition entschädigungslos entzogen würde.
  • AG Berlin-Wedding, 10.05.2010 - 22b C 224/09
    Auszug aus LG Berlin, 08.07.2020 - 64 S 194/19
    Die eingeschränkte Belichtungsfunktion durch den geringeren Lichteinfall und die erschwerte Öffnung durch die Lage oberhalb des Hängebodens des Abstellraums führt nicht zur vollständigen Funktionslosigkeit des Fensters im Hinblick auf Belichtung und Belüftung und ist einem fehlenden Fenster nicht gleichzusetzen (vgl. AG Wedding GE 2010, 1349).
  • LG Berlin, 20.04.2021 - 65 S 241/20

    Unwirksamkeit einer Klausel über Abtretungsverbot mit Zustimmungsvorbehalt in

    Die von der Beklagten eingereichten Fotos belegen, dass die Fahrräder teilweise ohne Anschließmöglichkeit abgestellt werden müssen; die Anschließmöglichkeit besteht in einfachen Vorderradeinschüben, die nach der Rechtsprechung der Kammern des Landgerichts Berlin nicht den Anforderungen des wohnwerterhöhenden Merkmals genügen (vgl. etwa LG Berlin, Beschl. v. 5. Juli 2018 - 66 S 35/18, nach juris Rn. 7; Urt. v. 8. Juli 2020 - 64 S 194/19, WuM 2021, 175, [177]).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 25.01.2022 - 206 C 306/21

    Unter der Mietpreisbremse zulässige Miete

    Zudem gehe der Energieausweis vor (LG Berlin, Urteil vom 64 S 194/19).

    Das Landgericht Berlin hat in dem von der Klägerseite angeführten Urteil vom 08.07.2020, 64 S 194/19) lediglich ausgeführt, dass der energetische Gewinn durch eine moderne Heizungsanlage durch eine unzureichende Wärmedämmung neutralisiert werden könne; gelänge dem Mieter die Darlegung oder Nachweise einer solchen unzureichenden Wärmedämmung nicht, könne alternativ auf die Energieverbrauchs- bzw. Endenergiebedarfswerte, bei denen auch die Energieeffizienz des Gebäudes berücksichtigt werde, zurückgegriffen werden.

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